FAQ / Häufig gestellte Fragen

WES = Waffenerwerbschein

Fragen über das Finanzielle:
- Wie kann ich bei euch bezahlen ?
- Kann ich Waren per Rechnung bestellen ?
- Ich habe schon bei euch per Vorauskasse Waren bestellt und bezahlt, ab wann werde ich per Rechnung beliefert ?
- Wieso kann ich nicht per Nachnahme bezahlen ?
- Kann ich per Raten zahlen?

Rechtliche Fragen
Geltend für Schweizer Bürger, in der Schweiz wohnhaft:
- Wie kann ich Munition erwerben ?
- Welche Waffen benötigen einen WES (Waffenerwerbschein)?
- Wie und wo kriege ich einen WES (Waffenerwerbschein) oder eine kantonale Ausnahmebewilligung?

- Ich bin lizenzierter Sportschütze. Brauche ich für Munitions-Erwerb auch die genannten Dokumente (Auszug etc.)?

- Ich bin Polizist / Grenzwacht / Berufs-Militär etc. Brauche ich für Munitions-Erwerb auch die genannten Dokumente (Auszug etc.)?

- Kann ich eine bei euch bestellte Waffe auch per Post erhalten?

- Ich habe schon einen (vom Verkäufer ausgefüllten) WES. Brauche ich für einen neuen Kauf wieder einen WES?
- Brauche ich einen WES für gebrauchte oder für Sammler-Waffen?
- Brauche ich einen WES für einen Ersatzlauf ?
- Brauche ich einen WES für ein Magazin ?
- Ich möchte meine Waffe einem Kollegen verkaufen. Wie muss ich vorgehen?
- Brauche ich einen WES für eine Luftpistole ?
- Verkauf von Schalldämpfern
- Laserzielgeräte
- Erwerb von Messern
 
Rechtliche Fragen
Geltend für Schweizer Bürger, nicht in der Schweiz wohnhaft:
- Erwerb von Schusswaffen oder Munition
 
Rechtliche Fragen
Geltend für Ausländer, in der Schweiz wohnhaft:
- Gesperrte Herkunftsländer & Bürger dieser Länder
- Munitionserwerb mit C-Ausweis 
- Waffenerwerb mit C-Ausweis 
- Erwerb eines KK-Repetiergewehres mit C-Ausweis 
- Waffenerwerb mit B-Ausweis 
  
Rechtliche Fragen
Geltend für Ausländer, nicht in der Schweiz wohnhaft:
- Gesperrte Herkunftsländer & Bürger dieser Länder 
- Waffenexport in die EU  
- Direkt- Abholung von Munition durch EU-Bürger  
- Direkt- Abholung von Waffen durch EU-Bürger 

Diverse allgemeine Fragen
- Bietet die Gun Factory Ausbildungen an ?  
- Die Bestands-Ampel im Shop steht auf grün, trotzdem erhalte ich statt der Waren eine Rückstands-Meldung ?
- Ich habe eine Waffe reserviert (mit Anzahlung), die Behörde verweigert mir aber die Bewilligung. Kriege ich meine Anzahlung zurück ?
- Wieso kann ich euch nur zu bestimmten Zeiten telefonisch erreichen ?
- Welche Versandkosten werden berechnet ?
- Wenn ich heute bestelle, wann erhalte ich meine Waren ?
- Wie sieht's aus mit Express-Lieferungen ?
- Kann ich euch meine Waffe(n) zur temporären, sicheren Einlagerung geben? (Ferien etc.)
- Wie muss ich vorgehen wenn ich der Gun Factory meine Waffe(n) verkaufen will?

Fragen zu Import /Export
- Wie hoch sind die Kosten wenn die Gun Factory Waffen oder anderes Material für mich importiert?
- Ich möchte eine Waffe oder anderes Material von der Schweiz über die Gun Factory in ein anderes Land exportieren. Wie muss ich vorgehen?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Wie kann ich bei Euch bezahlen?


Im Laden akzeptieren wir (am liebsten in dieser Reihenfolge) folgende Zahlungsmittel:

- Wir bevorzugen generell Barzahlung (Zahlung mit euro oder US $ möglich)
denn wir finden, Kartenzahlungen spielen nur den Banken in die Hände und schwächen den Detailhandel.
- Wir nehmen gerne Kranzkarten an (nur zwischen 1. Februar und 25. Oktober, Verwaltungs-Zuschlag 5.-)

Bezahlung mit Kredit / Debitkarten sind natürlich möglich, aber die schätzen wir nicht sehr, denn nur Bares ist Wahres.:


- Debitkarten, Mastercard & VISA ab 50.-
- Kreditkarten Amexco ab 50.- + 5% Credit charge

Verkauf von Grossmengen mit reduzierten Preisen und reduzierten Artikeln /Aktionen:
- Bei Bezahlung mit Kreditkarte +2%
- Bei Bezahlung mit Debitkarte +1.5%


ACHTUNG: Werkstatt-Arbeiten nur gegen Barzahlung !

Im Online-Verkauf akzeptieren wir folgende Zahlungsmittel:
- Vorauszahlung (Wir senden Dir per e-mail eine Vorabfaktura)
- Kreditkarten Mastercard & VISA
- Lieferung per Rechnung nur an bestehende Kunden mit positiver Bonität



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Kann ich Waren per Faktura bestellen?


Da sich die Zahlungsmoral leider drastisch verschlechtert hat, beliefern wir nur noch bestehende Kunden mit einer zuverlässigen Zahlungsmoral / Zahlungshistory per Faktura.
Für die Belieferung per Rechnung setzen wir ausserdem gewisse Voraussetzungen fest:
- Das Erreichen eines Umsatzes, welchen wir individuell festlegen
- Ein gewisses Alter

Unsere Erfahrungen haben leider gezeigt, dass speziell jüngere Kunden (< 25 Jahre) vermehrt die gesetzten Zahlungsfristen nicht eingehalten haben.
Wir wissen, das dies auf die meisten jüngeren Kunden wahrscheinlich nicht zutrifft, wir mussten jedoch diese Regelung einführen da dies vermehrt vorkam.

Ausnahmen für Behörden-Neukunden: (Armee, Polizei, Sanität, Feuerwehr, Spitäler)
Die Lieferung an obgenannte Behörden erfolgt nur an die offizielle Geschäftsadresse.
Bei Zahlungsverzögerungen oder offenen Fakturen behalten wir uns das Recht vor, nur noch per Vorauskasse zu liefern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ich habe schon bei euch per Vorauskasse Waren bestellt und bezahlt,
ab wann werde ich per Rechnung beliefert ?


Für die Belieferung per Rechnung setzen wir gewisse Voraussetzungen fest:
- Das Erreichen eines Umsatzes, welchen wir individuell festlegen
- Ein gewisses Alter

Unsere Erfahrungen haben leider gezeigt, dass speziell jüngere Kunden (< 25 Jahre) vermehrt die gesetzten Zahlungsfristen nicht eingehalten haben.
Wir wissen, das dies auf die meisten jüngeren Kunden wahrscheinlich nicht zutrifft, wir mussten jedoch diese Regelung einführen da dies vermehrt vorkam.



















 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Wie hoch sind die Kosten wenn die Gun Factory Waffen oder anderes Material für mich importiert?

Für Import-Waren (Produkte welche durch uns importiert werden) werden uns ausser den Waren und Transportkosten noch Kosten für Exportbewilligungen,
Handling-, Import- und Vorlagespesen verrechnet.
Die Höhe dieser Kosten sind individuell und können von uns nicht im Voraus berechnet werden.
Schusswaffen müssen ausserdem gemäss WG & WV noch mit unserer Importmarkierungs-Nr. versehen werden.
Die zusätzlichen Kosten werden uns erst einige Tage nach Erhalt der Lieferung nachberechnet.
Diese müssen von uns ebenfalls weiter verrechnet werden, Erfahrungsgemäss betragen diese im Normalfall ca. CHF 80.- bis 200.-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Wieso kann ich nicht per Nachnahme bezahlen?

Da leider zu viele Nachnahmen nicht abgeholt wurden und uns dadurch zu hohe Kosten (Nachnahme, Einschreiben, Porto, Retoure -> mind. CHF 32.-) entstanden,
bieten wir diese Versandart nicht mehr an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ich bin Polizist (Grenzwächter, Berufsmilitär etc).
Brauche ich um Munition zu kaufen auch einen Auszug Zentralstrafregister etc?


Leider müssen wir für den Verkauf von Munition an uns nicht bekannte Kunden auch die u.g. Dokumente verlangen:

Info von der Fachstelle Waffen SIWAS Aargau:
"Grundsätzlich gilt der Artikel 10a WG auch für Behördenmitglieder.
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass ein Polizist keine Hinderungsgründe nach Art. 8 Abs. 2 vorweist. In der heutigen Zeit der
extremen Verkehrsüberwachungen kann es aber auch sein, dass ein Polizist zweimal im Strafregister eingetragen ist,
wenns auch "nur" SVG-Widerhandlungen sind. Da greift dann das WG auch bei Polizisten, zumindest für die privaten Waffen."


- Kopie eines amtlichen Schweizer Personal-Ausweises (ID, Pass)
und
- Kopie eines Zentralstrafregister-Auszuges, nicht älter als 3 Monate
- (oder Kopie eines Waffenerwerbscheines, nicht älter als 2 Jahre)
- (oder Kopie eines Waffentragscheines, nicht älter als 5 Jahre)
- (oder Kopie eines aktuellen europäischen Feuerwaffenpasses)
- (oder Kopie eines aktuellen Schweizer Jagdpasses)

Nach Erhalt dieser Dokumente können wir den Auftrag ausführen.

Kosten:
Auszug aus dem Zentralstrafregister CHF 17.-
Du kannst den Zentralstrafregister-Auszug am einfachsten direkt in einer Schweizer Poststelle bestellen.


..und für diejenigen welche das immer noch nicht glauben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ich bin lizenzierter Sportschütze (Ausweis SSV) und lebe in der Schweiz.
Brauche ich um Munition zu kaufen auch einen Auszug Zentralstrafregister etc?


Leider müssen wir für den Verkauf von Munition an uns nicht bekannte Kunden auch die u.g. Dokumente verlangen:

Info von der Fachstelle Waffen SIWAS Aargau & Zentralstelle Waffen, Bern
Sie sind grundsätzlich verpflichtet beim Verkauf von Munition einen Strafregisterauszug zu verlangen.
Dies gilt auch gegenüber lizenzierten Sportschützen.
(Art. 15 Abs. 2 i.V.m. Art. 10a Abs. 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 2 lit. d des Bundesgesetzes über Waffen.., Waffengesetz, SR 514.54)


- Kopie eines amtlichen Schweizer Personal-Ausweises (ID, Pass)
und
- Kopie eines Zentralstrafregister-Auszuges, nicht älter als 3 Monate
- (oder Kopie eines Waffenerwerbscheines, nicht älter als 2 Jahre)
- (oder Kopie eines Waffentragscheines, nicht älter als 5 Jahre)
- (oder Kopie eines aktuellen europäischen Feuerwaffenpasses)
- (oder Kopie eines aktuellen Schweizer Jagdpasses)

Nach Erhalt dieser Dokumente können wir den Auftrag ausführen.

Kosten:
Auszug aus dem Zentralstrafregister CHF 17.-
Du kannst den Zentralstrafregister-Auszug am einfachsten direkt in einer Schweizer Poststelle bestellen.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ich bin Schweizer Staatsbürger, über 18 Jahre alt und lebe in der Schweiz.
Was muss ich tun um Munition zu kaufen?


Falls Du uns noch nicht als Kunde bekannt bist
(d.h. Du hast noch nie Munition oder Waffen bei uns gekauft)
bitte die folgenden Dokumente (Kopie genügt) bei Abholung mitbringen oder
der Bestellung beilegen oder mailen:
- Kopie eines amtlichen Schweizer Personal-Ausweises (ID, Pass)
und
- Kopie eines Zentralstrafregister-Auszuges, nicht älter als 3 Monate
- (oder Kopie eines Waffenerwerbscheines, nicht älter als 2 Jahre)
- (oder Kopie eines Waffentragscheines, nicht älter als 5 Jahre)
- (oder Kopie eines aktuellen europäischen Feuerwaffenpasses)
- (oder Kopie eines aktuellen Schweizer Jagdpasses)

Nach Erhalt dieser Dokumente können wir den Auftrag ausführen.

Kosten:
Auszug aus dem Zentralstrafregister CHF 17.-
Du kannst den Zentralstrafregister-Auszug am einfachsten direkt in einer Schweizer Poststelle bestellen.


 

 

 

 







 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Welche Waffen benötigen einen
Waffenerwerbschein ?

- Alle Pistolen & Revolver die Geschosse mit einer Treibladung verschiessen, egal welches Kaliber
- Alle einschüssigen Pistolen die mit einer Zielvorrichtung versehen sind (Scheibenpistolen)

- Alle mehrschüssige Vorderlader
- Alle Halbautomaten (ACHTUNG NEUES WAFFENGESETZ -> Spezielle neue Bedingungen für Halbautomaten)
- Alle Vorderschaftrepetierer (Pumpflinten / Pump-Action)
- Alle Unterhebelrepetierer (Lever-Action, Winchester 94, Marlin 1894 etc.)
- Alle Scharfschützengewehre (SAKO TRG, Savage 10BA, .50BMG Gewehre etc.)
- Alle ausländischen Militärgewehre (K98, Moisin Nagant, Enfield etc.)
- Alle Repetiergewehre welche mit einem Klappschaft ausgerüstet sind
- Alle Schlagstöcke
- Abschuss-Stifte und Signalwaffen für Signalmunition welche ein Geschoss (Leuchtpatrone) mittels einer Treibladung verschiessen *
* Schreckschuss- und Signalwaffen, welche die technischen Spezifikationen zur Verhinderung eines Umbaus zu einer Feuerwaffe
gemäss Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 nicht erfüllen (Art. 1 Abs. 1 Waffenverordnung [WV]).
Wenn kein Prüfzeichen eines Schengen-Staates vorhanden oder kein anderer Nachweis bekannt ist, welcher die Einhaltung der Spezifikationen bestätigt.

Falls du noch Fragen dazu hast, melde Dich !



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 







 

 

 

 

 

 



Ich bin Schweizer Staatsbürger
, über 18 Jahre alt und lebe in der Schweiz.
Wie komme ich zu einem Waffenerwerbschein (WES) oder einer Ausnahmebewilligung?


Falls Du eine Feuerwaffe per Postweg oder bei uns im Verkaufslokal erwerben willst, benötigen wir diese Papiere von Dir:
- eine Kopie oder das Original eines amtlichen Schweizer Ausweises (ID, Paß, C-Ausweis )
und
- einen gültigen Waffenerwerbschein oder die Ausnahmebewilligung (Schweiz oder Lichtenstein), alle drei Originaldokumente

Vorgehen:
Das Gesuch um Ausstellung eines Waffenerwerbscheines
oder das Gesuch Ausnahmebewilligung klein ( Hier findest Du Hilfe zu den Bedingungen)
(Hier Download der Formulare)
und einer Kopie eines amtlichen Schweizer Ausweises (ID, Paß, C-Ausweis) der jeweiligen Behörde abgeben oder senden:

Gesuch Waffenerwerbschein Kanton Zürich: Wohnortgemeinde, Stadt- oder Gemeindepolizei
Gesuch Ausnahmebewilligung klein Kanton Zürich: Kantonspolizei Zürich, SPSA-BA-WS, Lessingstrasse 33, Postfach, 8021 Zürich
Stadt Zürich: Stadtpolizei Zürich
Kanton Aargau: Polizeikommando Aarau
Übrige Kantone: siehe Liste

Kosten:
Waffenerwerbschein CHF 50.-
Ausnahmebewilligung klein CHF 50.-

Je nach Kanton oder Wohngemeinde wirst Du die Bewiligung per Post erhalten oder Du wirst vor Ausstellung der Bewiligung zu einem Gespräch eingeladen.
Die rechtlichen Grundlagen für dieses Vorgehen sind schwammig definiert, die ausstellende Behörde kann jedoch darauf bestehen. ....sie sind am längeren Hebel.
Und sollte es mal nicht klappen oder sehr lange dauern: Werde ProTell Mitglied !



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ich habe einen WES, der vom Verkäufer schon ausgefüllt wurde.
Brauche ich wieder einen neuen WES wenn ich nochmals eine Pistole / Halbautomat / Pumpflinte etc. kaufen will ?

Ja, jeder Verkauf einer Schusswaffe kann nur gegen einen neuen, noch offenen (unausgefüllten) WES ausgeführt werden.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 






 

 

 

 


Brauche ich einen
Waffenerwerbschein für gebrauchte und / oder für Sammlerwaffen ?

Ja, für diese Waffen brauchen wir einen Waffenerwerbschein:
- Alle Kurzwaffen (Revolver, Pistolen + mehrschüssige Vorderlader)
- Alle Halbautomaten (ACHTUNG NEUES WAFFENGESETZ -> Spezielle neue Bedingungen für Halbautomaten)
- Alle Vorderschaftrepetierer (Pumpflinten)
- Alle Unterhebelrepetierer (Lever-Action, Winchester 94 etc.)
- Alle Scharfschützengewehre (Barret, SAKO TRG etc.)
- Alle ausländischen Militärgewehre (K98, Moisin Nagant, Enfield etc.)

Falls du noch Fragen dazu hast,
melde Dich !



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Kann ich eine bei euch gekaufte Waffe auch per Postweg erhalten
?

Ja, es ist möglich Waffen über den Postweg zu kaufen.
Wir brauchen dazu von Dir:
- Alle drei Original-Exemplare des Waffenerwerbscheins oder der Ausnahmebewilligung per Brief-Post
- ID (beide Seiten) oder Reisepass oder Ausländerausweis (Kopien per e-mail oder Brief reichen)

WICHTIG:
Du musst auf allen drei Exemplaren des Waffenerwerbscheins je einmal pro Waffe, die Du kaufen wirst, unterschreiben.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Brauche ich einen Waffenerwerbschein für eine Luftpistole?


Der Erwerb von Luftdruckwaffen (Luftgewehr, Luftpistole, CO2 Waffen) ist (noch) frei, Verkauf ab 18 Jahren

Neu fallen die folgenden Luftdruckwaffen & CO2 Waffen unter das Waffengesetz:
- Mündungsenergie von mehr als 7.5 Joule
- Luftdruckwaffen & CO2 Waffen welche mit einer echten Waffe verwechselt
werden können (Walther CP99, Beretta 92, S&W Military & Police etc.)

Verkauf dieser o.e. Luftdruckwaffen gegen Vorlage der folgenden Dokumente:
(Kopie genügt) bei Abholung mitbringen oder der Bestellung beilegen oder mailen:
- Kopie eines amtlichen Schweizer Personal-Ausweises (ID, Pass)
und
- Kopie eines Zentralstrafregister-Auszuges, nicht älter als 3 Monate
- (oder Kopie eines Waffenerwerbscheines, nicht älter als 2 Jahre)
- (oder Kopie eines Waffentragscheines, nicht älter als 5 Jahre)
- (oder Kopie eines aktuellen europäischen Feuerwaffenpasses)
- (oder Kopie eines aktuellen Schweizer Jagdpasses)

Nach Erhalt dieser Dokumente können wir den Auftrag ausführen.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Brauche ich einen Waffenerwerbschein (WES) für einen Pistolenlauf?
(Gilt für alle Läufe, egal welches Kaliber oder wofür)


Falls Du einen Lauf kaufen willst, benötigen wir einen WES dafür.
Wenn Du einen Lauf kaufen willst und keinen WES dafür beantragen möchtest,
benötigen wir statt dem WES den originalen Lauf. (Austauschverfahren)
WICHTIG:
Für den Erwerb im Austauschverfahren benötigen wir von Dir einen aktuellen Auszug aus dem
Zentralstrafregister oder einen WES, nicht älter als 2 Jahre.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




















 

 

 

 

 

 

 


Ich möchte meine Waffe an einen Kollegen verkaufen. Wie muss ich vorgehen?

1. Auch der Handel unter Privat-Personen benötigt einen Waffenerwerbschein (WES) für
alle Waffen, welche im Handel auch einen WES benötigen
- Alle Kurzwaffen (Revolver, Pistolen + mehrschüssige Vorderlader)
- Alle Halbautomaten (ACHTUNG NEUES WAFFENGESETZ -> Spezielle neue Bedingungen für Halbautomaten)
- Alle Vorderschaftrepetierer (Pumpflinten / Pump-Action)
- Alle Unterhebelrepetierer (Lever-Action, Winchester 94, Marlin 1894 etc.)
- Alle Scharfschützengewehre (Unique Alpine, SAKO TRG etc.)
- Alle ausländischen Militärgewehre (K98, Moisin Nagant, Enfield etc.)
2. Der Käufer muss also dem Verkäufer einen gültgen WES abgeben. Dieser muss die Identität des Käufers überprüfen und die Daten der Waffen in den WES eintragen.
Der WES muss dann an die zuständige kantonale Behörde geschickt werden.
3. Es muss ein Waffen-Verkaufsvertrag (Quittung mit allen pers. Daten des Käufers + Verkäufers) erstellt werden.
Eine Kopie dieses Vertrages muss ebenfalls an die zuständige kantonale Behörde geschickt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Brauche ich einen Waffenerwerbschein für Zubehör?
(Magazine, Griffschalen, Klappschäfte...)


Nein, der Erwerb von Waffenzubehör ist (noch) frei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 










 

 

 




Kann ich Messer frei erwerben?

Ja, der Erwerb von Messern ist (noch) frei.
Wir verkaufen jedoch Messer nur an Personen über 18 Jahre.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
















 

 

 

 


Ich bin Amerikaner und lebe in der Schweiz.
Kann ich bei Euch Pistolen-Munition kaufen?


Ja, wenn wir diese Papiere von Dir erhalten:
- Einen Schweizer C-Ausweis (B-Ausweis mit entprechender Bewilligung möglich)
- Kopie eines Zentralstrafregister-Auszuges, nicht älter als 3 Monate

- (oder Kopie eines Waffenerwerbscheines, nicht älter als 2 Jahre)
- (oder Kopie eines Waffentragscheines, nicht älter als 5 Jahre)
- (oder Kopie eines aktuellen europäischen Feuerwaffenpasses)
- (oder Kopie eines aktuellen Schweizer Jagdpasses)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ich bin Italiener mit C-Ausweis, über 18 Jahre alt und lebe in der Schweiz.
Wie komme ich zu einem Waffenerwerbschein (WES)?

1. Falls Du eine Kurzwaffe (Feuerwaffe) oder eine bewilligungspflichtige Langwaffe
(Feuerwaffe) per Postweg oder bei uns im Verkaufslokal erwerben willst, benötigen wir diese Papiere von Dir:
- eine Kopie oder das Original eines amtlichen Schweizer Ausweises (ID oder Paß)
und
- einen gültigen Schweizer Waffenerwerbschein (Im Original, d.h. alle drei Formulare)

Das Gesuch um Ausstellung eines Waffenerwerbscheines ( Hier findest Du Hilfe zu den Bedingungen)
(Hier Download der Formulare)
und einer Kopie eines amtlichen Ausweises (ID, Paß, C-Ausweis) der jeweiligen Behörde abgeben oder senden:


Im Kanton Zürich: Wohnortgemeinde, Stadt- oder Gemeindepolizei
Stadt Zürich: Stadtpolizei Zürich
Kanton Aargau: Polizeikommando Aarau
Übrige Kantone: siehe Liste
Übrige Schweiz: Wohnortgemeinde, Stadt- oder Gemeindepolizei

Kosten:
Waffenerwerbschein CHF 50.-
Ausnahmebewilligung klein CHF 50.-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 





 

 











 

 

 

 


Ich bin Italiener und lebe in der Schweiz.
Kann ich einen KK-Repetierer kaufen?


Ja, wenn wir diese Papiere von Dir erhalten:
- Einen Schweizer C-Ausweis
- Einen Zentralstrafregister-Auszug (nicht älter als 3 Monate)

- (oder Kopie eines Waffenerwerbscheines, nicht älter als 2 Jahre)
- (oder Kopie eines Waffentragscheines, nicht älter als 5 Jahre)
- (oder Kopie eines aktuellen europäischen Feuerwaffenpasses)
- (oder Kopie eines aktuellen Schweizer Jagdpasses)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 











 

 

 



Kann ich einen Schalldämpfer für eine Waffe kaufen?


Nein, der Handel mit Schalldämpfern ist verboten. (Verbotenes Waffenzubehör)
Auch Schalldämpfer für Luftdruckwaffen fallen unter dieses Verbot!
Der Erwerb ist nur mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung erlaubt, das Gesuch ist erhältlich bei den jeweiligen kantonalen Behörden.
Grundsätzliche Erwerbs-Voraussetzung:
In der Regel wird eine Ausnahmebewilligung erst erteilt, wenn der Gesuchsteller bereits über längere Zeit (mindestens 5 Jahre) Waffeneigentümer ist und
es müssen mindestens 12-15 Waffen auf Dich registriert sein.
Teilweise wird von Behörden bei bei der Bewilligung von Schalldämpfern von den Anforderungen Abstand genommen, wenn Du ein Bedürfnis geltend machen kann.
(z.B. Teilnahme an einem Schiessen an dem die Verwendung eines Schalldämpfers vorgeschrieben ist)
Die Kantone haben diesbezüglich teilweise sehr unterschiedliche Vorgehensweisen. Wir helfen Dir gerne weiter.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 











 

 

 

 


Ich bin Spanier mit Schweizer B-Ausweis. Kann ich eine 6.35mm Pistole kaufen?


Nein, offiziell und "einfach" ist der Erwerb erst mit C-Ausweis gestattet.
Ein Erwerb mit Ausweis B ist möglich, wenn Du den Schweizer Behörden bestätigen kannst, dass du in deinem Heimatland schon legal Waffen besitzen darfst.
Ausnahmen können die jeweiligen kantonalen Behörden erteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 









 

 

 










 

 

 

 

 

 


Kann ich einen Laser für eine Waffe kaufen?


Nein, der Handel mit Laserzielgeräten ist verboten. (Verbotenes Waffenzubehör)
Der Erwerb ist nur mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung erlaubt, das Gesuch ist erhältlich bei den jeweiligen kantonalen Behörden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ich möchte eine Waffe aus der Schweiz über die Gun Factory in ein anderes Land exportieren.
Wie muss ich vorgehen?


Du musst uns die Waffe bringen oder schicken.
Wir benötigen für die Export-Bewilligung die folgenden Dokumente vom Empfänger (per Brief oder e-mail)

Lieferung an einen Waffenhändler:
- Eine Kopie der Waffenhandelsbewilligung
- eine Einfuhrbewilligung des Importlandes

Lieferung an Privatpersonen / Endabnehmer:
Wir bieten diesen Service nicht mehr an.

Kosten für Ausfuhrbewilligung & Erstellen der Exportdokumente: CHF 150.- (Einzelexport bis Warenwert CHF 2'500.-)

Die Lieferung geht an den von Dir gewünschten Händler, wo sie von Dir gegen Vorlage der nötigen Bewilligung abgeholt werden kann.
Über Zölle und sonstige Abgaben die beim Import für Dich entstehen können wir Dir keine Auskunft geben.

(Wir versenden grundsätzlich alles auf Bestellung. Für den Erhalt der Waren bist Du selber verantwortlich.
Für etwas das Du bestellst und bezahlst, aber nicht besitzen darfst, bist Du selbst verantwortlich.)


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 








 

 

 


 

 

 

 

 


Ich bin SchweizerIn, lebe aber nicht in der Schweiz.
(zum Beispiel BRD)
Kann ich bei Euch eine Waffe kaufen?


Für Dich gelten die Bestimmungen Deines aktuellen Wohnlandes.
Wichtig: WIR beantragen die Dokumente für die rechtmäßige Ausfuhr aus der Schweiz.
Wir benötigen wir für die Export-Bewilligung die folgenden Dokumente vom Empfänger (per Brief oder e-mail)

Lieferung an einen Waffenhändler:
- Eine Kopie der Waffenhandelsbewilligung
- eine Einfuhrbewilligung des Importlandes

Lieferung an Privatpersonen / Endabnehmer:
Wir bieten diesen Service nicht mehr an.

Wir versenden sämtliche Lieferungen nach Erhalt der Bezahlung.

Kosten für Ausfuhrbewilligung & Erstellen der Exportdokumente: CHF 150.- (Einzelexport bis Warenwert CHF 2'500.-)

Die Lieferung geht an den von Dir gewünschten Händler, wo sie von Dir gegen Vorlage der nötigen Bewilligung abgeholt werden kann.
Über Zölle und sonstige Abgaben die beim Import für Dich entstehen können wir Dir keine Auskunft geben.

(Wir versenden grundsätzlich alles auf Bestellung. Für den Erhalt der Waren bist Du selber verantwortlich.
Für etwas das Du bestellst und bezahlst, aber nicht besitzen darfst, bist Du selbst verantwortlich.)


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 









 


Wie kann ich eine Waffe in mein Wohnland importieren?


Für Dich gelten die Bestimmungen Deines aktuellen Wohnlandes.
Wichtig: WIR beantragen die Dokumente für die rechtmäßige Ausfuhr aus der Schweiz.
Wir benötigen für die Export-Bewilligung die folgenden Dokumente (per Brief oder e-mail)

Lieferung an einen Waffenhändler:
- Eine Kopie der Waffenhandelsbewilligung
- eine Einfuhrbewilligung des Importlandes

Lieferung an Privatpersonen / Endabnehmer:
Wir bieten diesen Service nicht mehr an.

Wir versenden sämtliche Lieferungen nach Erhalt der Bezahlung.

Kosten für Ausfuhrbewilligung & Erstellen der Exportdokumente: CHF 150.- (Einzelexport bis Warenwert CHF 2'500.-)

Die Lieferung geht an den von Dir gewünschten Händler, wo sie von Dir gegen Vorlage der nötigen Bewilligung abgeholt werden kann.
Über Zölle und sonstige Abgaben die beim Import für Dich entstehen können wir Dir keine Auskunft geben.

(Wir versenden grundsätzlich alles auf Bestellung. Für den Erhalt der Waren bist Du selber verantwortlich.
Für etwas das Du bestellst und bezahlst, aber nicht besitzen darfst, bist Du selbst verantwortlich.)



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ich lebe in der EU und würde gerne ein KK-Gewehr kaufen.
Ich würde dazu zu Euch in die Schweiz fahren.
Kann ich das bei Euch einfach so kaufen oder welche Unterlagen benötige ich dazu?


Grundsätzliche Bedingungen: Für den Waffenerwerb (oder für Läufe, Griffstücke, Verschlüsse, Verschlussgehäuse) in der Schweiz als ausländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz (oder für Schweizer Bürger mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz) gelten an sich die gleichen rechtlichen Regelungen wie für einen Waffenerwerb im Heimatland / Wohnland.

Oder kürzer formuliert: Wenn Du in Deinem Wohnland keine Berechtigung zum Erwerb von Waffen oder Munition hast, ist es unmöglich, Dir diese Artikel aus der Schweiz zu liefern.

Direkt-Abholung ist möglich, dafür brauchen wir  diese Dokumente von Dir:
- einen Ausweis / ID oder Pass
- eine Einfuhrbewilligung des Importlandes
- eine Schweizer Ausfuhrbewilligung 
- einen Schweizer Waffenerwerbschein

Wir beantragen die Schweizer Dokumente, unsere Kosten für die Beschaffung und Erstellung aller Dokumente sind CHF 200.-

Wenn du alle diese Dokumente hast, kannst Du die Waffe direkt hier abholen und selber ausführen.
Die MwSt wird dann nicht vom Preis abgezogen.




 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ich lebe in der EU und würde gerne Munition kaufen.
Ich würde dazu zu Euch in die Schweiz fahren und diese direkt abholen.
Welche Unterlagen benötige ich dazu?


Grundsätzliche Bedingungen: Für den Munitionserwerb in der Schweiz als ausländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz (oder für Schweizer Bürger mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz) gelten an sich die gleichen rechtlichen Regelungen wie für einen Erwerb im Heimatland / Wohnland.

Oder kürzer formuliert: Wenn Du in Deinem Wohnland keine Berechtigung zum Erwerb von Waffen oder Munition hast, ist es unmöglich, Dir diese Artikel aus der Schweiz zu liefern.

Direkt-Abholung ist möglich, dafür brauchen wir diese Dokumente von Dir:
- einen Ausweis / ID oder Pass
- eine Einfuhrbewilligung des Importlandes
- einen Schweizer Begleitschein, ausgestellt von der fedpol
->> Benötigte Dokumente für den Begleitschein: Ausweis / ID oder Pass, Einfuhrbewilligung + Schweizer Zentralstrafregister-Auszug

Wenn du alle diese Dokumente im Original hast, kannst Du die Munition direkt hier abholen und selber ausführen.
Die MwSt wird dann nicht vom Preis abgezogen.

Adressen:
Bundesamt für Polizei, Zentralstelle Waffen fedpol
Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern
Tel.:
+41 (0)58 463 1123
e-mail:
infozsw@fedpol.admin.ch
Internet:
www.fedpol.admin.ch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bietet ihr auch Ausbildungen an (Schiessen, Selbstverteidigung, Pfefferpray, Schlagstock)?


Die Gun Factory Handels AG bietet selber keine solchen Ausbildungskurse an.

Da sich Art und Zielsetzung von Schiess-Ausbildungen in den letzten Jahren sehr differenziert und spezialisiert hat, melde Dich bitte
bei uns wenn Du eine professionelle Ausbildung machen möchtest. Wir arbeiten seit Jahren mit professionellen Ausbildern zusammen.

Wir beraten Dich gerne und finden für Deine Bedürfnisse den idealen Ausbilder.

Ruf uns bitte an oder sende uns eine e-mail.




 









 

 









 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Bestands-Ampel im Shop steht auf grün, trotzdem erhalte ich eine Rückstands-Meldung?

Da wir nicht nur ein Internet Shop sind sondern auch ein grosses Verkaufsgeschäft führen ist es leider
nicht zu verhindern das Artikel an Laden-Kunden verkauft werden und die Lagerbestände so auf Minus
fallen. Wir sind bemüht, Nachlieferungen so schnell wie möglich auszuführen.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Wieso kann ich euch nur zu bestimmten Zeiten telefonisch erreichen ?

Der Kunde bei uns im Verkaufsgeschäft hat erste Priorität und unsere volle Aufmerksamkeit.
Es wäre für diese Kunden extrem störend, wenn ein Verkäufer während dem Bedienen immer wieder
am Telefon besetzt ist. Wir haben darum entschlossen unsere Öffnungszeiten so zu reduzieren, dass
wir auch noch für den Kunden am Telefon ein definiertes Zeitfenster zur Verfügung haben.
Diese Kunden haben während diesen Zeiten unsere volle Aufmerksamkeit.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Wenn ich heute bestelle, wann erhalte ich meine Waren?

Kundenaufträge über den Web-Shop haben eine Laufzeit von ca. 2-6 Tagen, je nach Auftragsbestand.
Wir sind bemüht, alle Bestellungen schnellst möglich auszuführen.
Wenn die Bestellung bezahlt und die Ware an Lager ist, versenden wir jeweils Donnerstags.
Du wirst die bestellten Waren am Freitag erhalten.

- Express Bestellungen müssen per Telefon verifiziert werden.
- Alle Express Lieferungen versenden wir per Express Mond, d.h. Auslieferung erfolgt am nächsten Morgen des Ausführungstages.
- Express Bestellungen müssen bis spätestens 16:oo bei uns eintreffen
- Freitag: Die Post liefert neu Express Bestellungen Samstags jeweils bis 09:oo aus.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Wie muss ich vorgehen wenn ich der Gun Factory meine Waffe(n) verkaufen will?

Vorgängige Infos:
Das Angebot zum Waffenankauf ist enorm, das zieht den Preis (leider) immer mehr in die Tiefe.
Um einen definitiven Preis zu bestimmen, brauchen wir die Waffe(n) vorliegend oder möglichst gute detailtreue Fotos per e-mail.
Wir geben keine Preisauskünfte am Telefon.

Du kannst uns Deine Waffe(n) auch per Einschreibe-Post senden. (Nur Kurzwaffen)
Wir begutachten sie, wenn wir interessiert sind setzen wir uns umgehend mit Dir in Verbindung.
Falls nicht, retournieren wir die Waffe.
Wir kaufen keine Optik / Luftdruckwaffen / Munition / Messer



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Kann ich in Raten bezahlen ?

Teil- oder Ratenzahlung:
Wir akzeptieren Teilzahlungen. Da wir aber keine Bank sind geben wir natürlich keine Kredite aus.
Das Vorgehen: Du suchst die Waren aus welche du kaufen möchtest.
Wir verzinsen dir die Zahlungsraten zu 2%pA, die Waren werden dir erst nach der Begleichung des vollen Kaufbetrages ausgehändigt.
Die verrechnete Zinsgutschrift wird direkt am Kaufpreis abgezogen.
Der einfachere und sicher auch schnellere Weg ist einen Konsumkredit bei einer Bank aufzunehmen.
























































Ich habe eine Waffe reserviert (mit Anzahlung), die Behörde verweigert mir aber die Bewilligung. Kriege ich meine Anzahlung zurück ?

Es ist in der Vearantwortung und Pflicht des Kunden, die nötigen Dokumente für einen korrekten Waffen-Erwerb zu beschaffen und uns zu übergeben.
Da wir Waffen nur an mündige Kunden verkaufen dürfen wir annehmen dass ein Kunde genau weiss, ob er gemäss WG + WV die gesetzlichen Bedingungen
für einen Waffen-Erwerb erfüllt. Wenn Du nun bei uns eine Waffe mit einer Anzahlung reserviert hast und Dir die Bewilligung verweigert wird, ziehen wir Dir
25% von der Reservations-Gebühr ab, da wir die Waffe während der bestehenden Reservation nicht verkaufen konnten.
Dies gilt für einen Zeitraum von einem Monat ab Reservation. Für jede weitere Woche müssen wir diesen Satz um 5% erhöhen.

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Kann ich euch meine Waffe(n) zur temorären Einlagerung geben ? Auslandaufenthalt, Reise etc.

Wir können Deine Waffe(n) bei uns sicher einlagern. Wir verrechnen pro Monat:
- Kurzwaffe pro Stk. CHF 10.-
- Langwaffe pro Stk. CHF 30.-
Die Waffen müssen uns in einem Koffer oder einer Kiste abgeliefert werden.

 

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Welche Portokosten werden verrechnet ?


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 












 




*
Gemäss Schweizer Waffengesetz & Verordnung dazu:
Bis auf weiteres keine Waffen, Waffenbestandteile, Munition & Munitionsbestandteile
an Bürger aus den folgenden Staaten:

BR Jugoslawien, Serbien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien

 

 

 

 

 

© 1997 - 2024 by Rolf W. Schaufelberger, Gun Factory Handels AG
Last Update: 22 Februar, 2024