Verkaufsbedingungen für freie Waffen & Munition
für
Schweizer Bürger oder Ausländer* mit Schweizer C-Ausweis:



Dokumente bitte senden an:



Diese Bedingungen gelten natürlich auch bei Abholung


Verkaufsbedingungen für freie Waffen & Munition
für
Kunden mit Wohnsitz im Ausland / Versandhandel:

Für Dich gelten die gleichen Bestimmungen wie für einen Bürger des Landes, in dem Du wohnst.
Wichtig: WIR beantragen die Dokumente für die rechtmäßige Ausfuhr aus der Schweiz.
Wir benötigen für die Export-Bewilligung die folgenden Dokumente (per Brief, Fax oder e-mail)

Lieferung an einen Waffenhändler:
- Eine Kopie der Waffenhandelsbewilligung
- eine Einfuhrbewilligung des Importlandes

Keine Lieferung an Privatpersonen / Endabnehmer

Wir versenden sämtliche Lieferungen nach Erhalt der Bezahlung.

Kosten für Ausfuhrbewilligung, Waffenerwerbschein, Auszug Zentralstrafregister, Erstellen der Exportdokumente: CHF 200.-

Die Lieferung geht dann dann automatisch an ein Postzollamt, wo sie von Dir gegen Vorlage der nötigen Bewilligung abgeholt werden kann.
Über Zölle und sonstige Abgaben die beim Import für Dich entstehen können wir Dir keine Auskunft geben.


Für die Einfuhr in dein Land bist Du selbst verantwortlich. Kein Versand von Pulver und Zündhütchen ins Ausland.
Wir exportieren alles nach Wunsch. Den Erhalt der bestellten Waren können wir jedoch nicht garantieren.



Schweizer Waffengesetz & Verordnung:
* Bis auf weiteres keine Waffen , Munition & Waffenbestandteile an Bürger aus den folgenden Staaten:

BR Jugoslawien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien

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