Verkaufsbedingungen für Signal-Munition,
Bürger
oder
Ausländer**
mit Schweizer C-Ausweis:

Wichtig:
Falls Du uns noch nicht als Kunde bekannt bist (d.h. Du hast noch nie Munition oder Waffen bei uns gekauft)
bitte die folgenden Dokumente mitbringen (bei Abholung)
- der schriftlichen Bestellung beilegen (Kopie genügt)
- zusammen mit der e-shop Bestellung mailen oder faxen:

Einen amtlichen Personal-Ausweis (CH-ID beide Seiten, CH-Pass oder CH C-Ausweis)
und
einen Zentralstrafregister-Auszug (nicht älter als 3 Monate)

oder (an Stelle des
Zentralstrafregister-Auszuges)
Kopie eines Waffenerwerbscheines oder Ausnahmebewilligung (nicht älter als 2 Jahre)
oder
Kopie eines aktuellen Schweizer Jagdpasses
oder
Kopie eines aktuellen Schweizer Waffentragscheines
oder
Kopie eines europäischen Feuerwaffenpasses


Diese Bedingungen gelten natürlich auch bei Abholung

Zusätzlich zu den o.e. Dokumenten muss beim Kauf von Signal-Munition eine Verwendungs-Erklärung ausgefüllt und uns zugestellt werden! HIER Downloaden


** Gemäss Schweizer Waffengesetz & Verordnung dazu:
Bis auf weiteres keine Waffenbestandteile, Munition & Munitionsbestandteile an Bürger aus den folgenden Staaten:
BR Jugoslawien, Serbien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien

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© 1998-2023 by Rolf W. Schaufelberger, Gun Factory Handels AG