Magazine für Zentralfeuer-Halbautomaten
grösser als 10 Schuss (z.B. Stgw 90 + AR15) und
Magazine für Zentralfeuer-Pistolen
grösser als 20 Schuss
Verkauf der o.e. Magazine nur noch gegen Vorlage eines gültigen Schweizer Ausweises (ID, Pass oder C-Ausweis) sowie eines
der folgenden Dokumente:
- WES der zugehörigen Waffe, ausgestellt vor 15. August 2019 oder Ausnahmebewilligung "klein" Sportschütze/Sammler der zugehörigen Waffe
- Persönliches Dienstbüchlein - Seite mit Namen und Seite mit Waffennummer der entsprechenden Waffe
- Besitzbestätigung, ausgestellt vom kantonalen Waffenbüro auf die entsprechende Waffe
Diese Dokumente können uns als Kopie vorgelegt oder per Post oder e-mail geschickt werden.
Kurz erklärt:
Warst du VOR dem 15.08.2019 bereits im Besitz eines Zentralfeuer-Halbautomaten
(> 10rds) oder einer Zentralfeuer-Pistole mit grossem Magazin
(>20rds) dann kannst du auch in Zukunft ohne Restriktion noch
grosse Magazine kaufen. WES der entsprechenden Waffe oder Besitzbestätigung
vorausgesetzt.
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