Neues Waffengesetz in Kraft !
 
Waffengesetz September 2020
 
Verordnung zum Waffengesetz September 2020
 
Broschüre fedpol "Waffen in Kürze"





Verkauf von Magazinen für Zentralfeuer-Halbautomaten > 10 Schuss (z.B. Stgw 90 + AR15)
oder Magazinen für Zentralfeuer-Pistolen > 20 Schuss

Verkauf nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweises (ID oder Pass) sowie eines der folgenden Dokumente:

  • WES der zugehörigen Waffe, ausgestellt vor dem 15. August 2019 oder Ausnahmebewilligung "klein" Sportschützen/Sammler der zugehörigen Waffe
  • Persönliches Dienstbüchlein - Seite mit Namen und Seite mit Waffennummer der entsprechenden Waffe
  • Besitzbestätigung, ausgestellt vom kantonalen Waffenbüro auf die entsprechende Waffe
    Diese Dokumente können uns als Kopie vorgelegt oder per Post, e-mail oder whatsapp geschickt werden.
    Verordnung: Art.24a 1/2

    Kurz erklärt:
    Warst du VOR dem 15.08.2019 bereits im Besitz eines Zentralfeuer-Halbautomaten (mit Magazin > 10rds) oder einer Zentralfeuer-Pistole (in welche sich ein Magazin >20rds einsetzen lässt) dann kannst du auch in Zukunft ohne Restriktion noch grosse Magazine kaufen. WES der entsprechenden Waffe oder Besitzbestätigung vorausgesetzt.

Abkürzungen: WES = Waffenerwerbschein / ABK = Ausnahmebewilligung klein / ABG = Ausnahmebewilligung gross
Änderung
Waffenart Erforderliche Dokumente
(Ein amtlicher Ausweis ist immer vorzulegen)
Nein
Freie Waffen (Schweizer Ordonnanzrepetiergewehre, Standardgewehre und Sportgewehre, Jagdwaffen, Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern, ein- oder mehrschüssige Signalpistolen, einschüssige Kaninchentöter, Druckluft- und CO2-Waffen, Schreckschusswaffen) Zentralstrafregister-Auszug (max. 3 Monate alt) oder
WES (nicht älter als 2 Jahre) oder
Schweizer Jagdpass oder
Schweizer Waffentragschein oder
Europäischer Feuerwaffenpass
Nein
Zentralfeuer-Pistolen (mit Magazin maximal 20 Schuss ) & Revolver WES
Ja
Zentralfeuer-Pistolen (mit Magazin über 20 Schuss) ABK Sportschütze oder Sammler
Nein
KK-Pistolen + Revolver (.22LR + .22 Magnum, Magazinkapazität nicht limitiert) WES
Nein
KK-Halbautomaten (.22LR + .22 Magnum, Magazinkapazität nicht limitiert)
AUSNAHME unten:
WES
Ja
KK-Halbautomaten (.22LR + .22 Magnum, Magazinkapazität nicht limitiert)
Wenn die Waffe mit einem Klapp- oder Schubschaft UNTER 60cm gekürzt werden kann UND noch schussfähig ist.
ABK Sammler
Nein
Unterhebel-Repetierer (Winchester 94 etc.) WES
Nein
Pumpflinten WES
Nein
Repetiergewehre mit Klappschaft WES
Nein
Ausländische Militär-Repetiergewehre WES
Ja
Zentralfeuer-Halbautomaten länger als 60cm (.223/.308/7.62x39 etc.) mit Magazin maximal 10 Schuss WES
Ja
Zentralfeuer-Halbautomaten (.223/.308/7.62x39 etc.) mit Magazin über 10 Schuss ABK Sportschütze
Ja
Zentralfeuer-Halbautomaten (.223/.308/7.62x39 etc.) mit Magazin über 10 Schuss
Wenn die Waffe mit einem Klapp- oder Schubschaft UNTER 60cm gekürzt werden kann UND noch schussfähig ist.
ABK Sammler
Ja
Zentralfeuer-Halbautomaten kürzer als 60cm ABK Sportschütze oder Sammler
Ja
Abgeänderte (ehemalige Armeewaffe) Stgw 57 + Stgw 90 ABK Sportschütze
Ja
Magazine für Pistolen mit mehr als 20 Schuss
Bei nachgewiesenem Vorbesitz ohne Bewilligung erhältlich
ABK Sportschütze
Ja
Magazine für Zentralfeuer-Halbautomaten mit mehr als 10 Schuss
Bei nachgewiesenem Vorbesitz ohne Bewilligung erhältlich
ABK Sportschütze
Nein
Vollautomatische Kurz- oder Langwaffen , Schalldämpfer + Laserzielgeräte ABG
Nein
Dolche mit symmetrischer Klinge unter 30cm Klingenlänge (Ausnahme: CH-Off-Dolch), Messer mit automatischem Öffungsmechanismus ABG