Neues Waffengesetz in Kraft !
 
Waffengesetz September 2020
 
Verordnung zum Waffengesetz September 2020
 
Broschüre fedpol "Waffen in Kürze"





Verkauf von Magazinen für Zentralfeuer-Halbautomaten > 10 Schuss (z.B. Stgw 90 + AR15)
oder Magazinen für Zentralfeuer-Pistolen > 20 Schuss

Verkauf nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweises (ID oder Pass) sowie eines der folgenden Dokumente:

  • WES der zugehörigen Waffe, ausgestellt vor dem 15. August 2019 oder Ausnahmebewilligung "klein" Sportschützen/Sammler der zugehörigen Waffe
  • Persönliches Dienstbüchlein - Seite mit Namen und Seite mit Waffennummer der entsprechenden Waffe
  • Besitzbestätigung, ausgestellt vom kantonalen Waffenbüro auf die entsprechende Waffe
    Diese Dokumente können uns als Kopie vorgelegt oder per Post, e-mail oder whatsapp geschickt werden.
    Verordnung: Art.24a 1/2

    Kurz erklärt:
    Warst du VOR dem 15.08.2019 bereits im Besitz eines Zentralfeuer-Halbautomaten (mit Magazin > 10rds) oder einer Zentralfeuer-Pistole (in welche sich ein Magazin >20rds einsetzen lässt) dann kannst du auch in Zukunft ohne Restriktion noch grosse Magazine kaufen. WES der entsprechenden Waffe oder Besitzbestätigung vorausgesetzt.

Änderung
Waffenart Erforderliche Dokumente (Ein amtlicher Ausweis ist immer vorzulegen)
Nein
Munition
Freie Waffen (Schweizer Ordonnanzrepetiergewehre, Standardgewehre und Sportgewehre, Jagdwaffen, Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern, ein- oder mehrschüssige Signalpistolen, einschüssige Kaninchentöter, Druckluft- und CO2-Waffen, Schreckschusswaffen)
Gültiger Zentralstrafregister-Auszug (max. 3 Monate alt) oder
Waffenerwerbschein (nicht älter als 2 Jahre) oder
Aktueller Schweizer Jagdpass oder
Aktueller Schweizer Waffentragschein oder
Gültiger Europäischer Feuerwaffenpass
Nein
Zentralfeuer-Pistolen (mit Magazin maximal 20 Schuss ) & Revolver Waffenerwerbschein
Ja
Zentralfeuer-Pistolen (mit Magazin über 20 Schuss) Ausnahmebewilligung "KLEIN" für Sportschützen
Nein
KK-Pistolen + Revolver (.22LR + .22 Magnum, Magazinkapazität nicht limitiert) Waffenerwerbschein
Nein
KK-Halbautomaten (.22LR + .22 Magnum, Magazinkapazität nicht limitiert) Waffenerwerbschein
Nein
Unterhebel-Repetierer (Winchester 94 etc.) Waffenerwerbschein
Nein
Pumpflinten Waffenerwerbschein
Nein
Repetiergewehre mit Klappschaft Waffenerwerbschein
Nein
Ausländische Militär-Repetiergewehre Waffenerwerbschein
Ja
Zentralfeuer-Halbautomaten länger als 60cm (.223/.308/7.62x39 etc.) mit Magazin maximal 10 Schuss Waffenerwerbschein
Ja
Zentralfeuer-Halbautomaten (.223/.308/7.62x39 etc.) mit Magazin über 10 Schuss Ausnahmebewilligung "KLEIN" für Sportschützen
Ja
Zentralfeuer-Halbautomaten kürzer als 60cm Ausnahmebewilligung "KLEIN" für Sammler
Ja
Abgeänderte (ehemalige Armeewaffe) Stgw 57 + Stgw 90 Ausnahmebewilligung "KLEIN" für Sportschützen
Ja
Magazine für Pistolen mit mehr als 20 Schuss
Bei nachgewiesenem Vorbesitz ohne Bewilligung erhältlich
Ausnahmebewilligung "KLEIN" für Sportschützen
Ja
Magazine für Zentralfeuer-Halbautomaten mit mehr als 10 Schuss
Bei nachgewiesenem Vorbesitz ohne Bewilligung erhältlich
Ausnahmebewilligung "KLEIN" für Sportschützen
Nein
Vollautomatische Kurz- oder Langwaffen , Schalldämpfer + Laserzielgeräte Ausnahmebewilligung
Nein
Dolche mit symmetrischer Klinge unter 30cm Klingenlänge (Ausnahme: CH-Off-Dolch), Messer mit automatischem Öffungsmechanismus Ausnahmebewilligung